Seitenbereiche
Headerimage, Seite: Aktuelles, WTE Wirtschaftstreuhand GmbH, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer Wien 1. Bezirk
Inhalt

Meldepflichten im Februar

Meldungen ans Finanzamt

Bestimmte Honorarzahlungen

Unternehmer müssen Zahlungen, die für bestimmte Leistungen außerhalb eines Dienstverhältnisses gezahlt werden, an das Finanzamt melden. Die Zahlungen aus dem Jahr 2014 müssen elektronisch bis Ende Februar 2015 gemeldet werden.

Unter diese meldepflichtigen Tätigkeiten fallen z.B. Leistungen von Mitgliedern des Aufsichtsrats, Versicherungsvertretern, Vortragenden oder sonstige Leistungen, die im Rahmen eines freien Dienstvertrags erbracht werden.

Es muss keine Meldung gemacht werden, wenn das an eine Person (oder Personengemeinschaft) im Kalenderjahr insgesamt geleistete Gesamtentgelt nicht mehr als € 900,00 und das Gesamtentgelt für jede einzelne Leistung nicht mehr als € 450,00 beträgt (einschließlich allfälliger Reisekostenersätze).

Auslandszahlungen über € 100.000,00

Auch Zahlungen für folgende Leistungen müssen dem Finanzamt gemeldet werden:

  • Leistungen, die nach dem Einkommensteuergesetz unter die Einkünfte aus selbständiger Arbeit fallen und im Inland ausgeübt werden, wie z.B. wissenschaftliche, künstlerische Tätigkeiten
  • Vermittlungsleistungen, die von in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtigen im Inland getätigt werden oder sich auf das Inland beziehen
  • kaufmännische oder technische Beratungen im Inland

Diese Meldung muss bis Ende Februar erfolgen. Sie muss nicht gemacht werden, wenn die Zahlungen im Jahr 2014 an einen Leistungserbringer € 100.000,00 nicht überstiegen haben, bereits ein Steuerabzug (nach § 99 EStG) vorgenommen wurde oder die Zahlung an eine ausländische Körperschaft gemacht wurde, die im Ausland einem Steuersatz von mindestens 15 % unterliegt. 

Meldungen an den Krankenversicherungsträger

Schwerarbeitsmeldung

Bis Ende Februar sind die Schwerarbeitsmeldungen für 2014 zu erstellen. Die Meldung muss dem zuständigen Krankenversicherungsträger elektronisch mittels ELDA übermittelt werden (nur in bestimmten Ausnahmefällen ist die Meldungen ohne ELDA zulässig).

Stand: 22. Dezember 2014

Bild: Ingo Wiederoder - Fotolia.com

Über uns: Mit unseren 15 engagierten Mitarbeitern sind wir Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im 1. Bezirk in Wien. Unsere Kanzlei baut auf Wissen von vielen Jahrzehnten auf, von denen unsere Klienten langfristig profitieren. Sie möchten ein unverbindliches Erstgespräch mit uns vereinbaren? Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.