Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Sie beträgt für das Jahr 2019: 1,020
| ASVG-Werte (voraussichtlich) | |
| Geringfügigkeitsgrenze monatlich |
€ 446,81 |
| Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe |
€ 670,22 |
| Höchstbeitragsgrundlage | |
| täglich | € 174,00 |
| monatlich | € 5.220,00 |
| jährlich für Sonderzahlungen | € 10.440,00 |
| Höchstbeitragsgrundlage | |
| monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 6.090,00 |
Unfallversicherungsbeitrag 2019
Laut Ministerialentwurf des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes soll per 1.1.2019 der Unfallversicherungsbeitrag von 1,3 % auf 1,2 % gesenkt werden. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Stand: 29. Oktober 2018
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