Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2017: 1,024.
| ASVG | |
| Geringfügigkeitsgrenze | |
| täglich | (entfällt mit 1.1.2017) |
| monatlich | € 425,70 |
| Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 638,55 |
| Höchstbeitragsgrundlage | |
| täglich | € 166,00 |
| monatlich | € 4.980,00 |
| jährlich für Sonderzahlungen | € 9.960,00 |
| Höchstbeitragsgrundlage | |
| monatlich für freie Dienstnehmer | |
| ohne Sonderzahlung | € 5.810,00 |
Stand: 27. Oktober 2016
Über uns: Mit unseren erfahrenen Mitarbeitern sind wir Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien im 1. Bezirk. Unsere Erfahrung aus Jahrzehnten kommt unseren Klienten langfristig zugute. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch telefonisch oder über unser Kontaktformular.