Der Nationalrat hat beschlossen, dass die Umsatzsteuer für die Lieferungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken, die nach dem 22. Jänner 2021 und vor dem 1. Juli 2021 ausgeführt werden bzw. sich ereignen, auf 0% ermäßigt wird.
Hinweis
Dieser Artikel ist auf dem Stand vom 21.1.2021. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Stand: 22. Januar 2021
Über uns: Mit unseren erfahrenen Mitarbeitern sind wir Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien im 1. Bezirk. Unsere Erfahrung aus Jahrzehnten kommt unseren Klienten langfristig zugute. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch telefonisch oder über unser Kontaktformular.