Seitenbereiche
Headerimage, Seite: Aktuelles, WTE Wirtschaftstreuhand GmbH, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer Wien 1. Bezirk
Inhalt

Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die mit der privaten Lebensführung in Zusammenhang stehen. Sie sind grundsätzlich im Wege der Steuerveranlagung in jenem Kalenderjahr zu berücksichtigen, in dem sie geleistet werden.

Damit eine Aufwendung als außergewöhnliche Belastung die Steuerbemessungsgrundlage mindert, darf sie unter kein Abzugsverbot fallen und muss drei Voraussetzungen erfüllen:

Die Belastung muss

  • außergewöhnlich sein,
  • zwangsläufig erwachsen und
  • die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen.

Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt

Bei manchen Aufwendungen ist ein Selbstbehalt zu berücksichtigen (z. B. bei Krankheits- und Begräbniskosten). Bemessungsgrundlage für den Selbstbehalt ist der Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich Sonderausgaben.

Einkommen Höchstbeitrag jährlich
bis zu € 7.300,00 6 %
mehr als € 7.300,00 bis zu € 14.600,00 8 %
mehr als € 14.600,00 bis zu € 36.400,00 10 %
mehr als € 36.400,00 12 %

Hinweis: Dieser Selbstbehalt verringert sich unter gewissen Voraussetzungen, wenn z. B. dem Steuerpflichtigen der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht.

Kein Selbstbehalt

Bei folgenden Aufwendungen wird z. B. kein Selbstbehalt abgezogen: Katastrophenschäden, auswärtige Berufsausbildung von Kindern (Pauschale), Erhalt der erhöhten Familienbeihilfe und Kinderbetreuungskosten (maximal € 2.300,00 pro Kind). Spezielle Regelungen gelten auch bei Behinderung.

Stand: 30. Mai 2016

Bild: cacaroot - Fotolia.com

Über uns: Mit unseren 15 engagierten Mitarbeitern sind wir Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im 1. Bezirk in Wien. Unsere Kanzlei baut auf Wissen von vielen Jahrzehnten auf, von denen unsere Klienten langfristig profitieren. Sie möchten ein unverbindliches Erstgespräch mit uns vereinbaren? Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.