Seitenbereiche
Headerimage, Seite: Aktuelles, WTE Wirtschaftstreuhand GmbH, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer Wien 1. Bezirk
Inhalt

Steuerfreiheit für Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung

Möchte eine Arbeitgeberin bzw. ein Arbeitgeber durch zielgerichtete Maßnahmen die Gesundheit ihrer bzw. seiner Mitarbeitenden fördern, so bietet das Einkommensteuergesetz hierfür einen eigenen Befreiungstatbestand. Kein geldwerter Vorteil (steuerpflichtiger Sachbezug) ist demnach anzusetzen, wenn der Arbeitgeber zielgerichtete Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung (Salutogenese) und Prävention seinen Beschäftigten bereitstellt, soweit diese vom Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst sind. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Impfungen. 

Maßnahmen

Die Steuerfreiheit der Maßnahmen ist auf nachfolgende Bereiche beschränkt:

Ernährung

Angebote müssen auf die Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung sowie die Vermeidung und Reduktion von Übergewicht abzielen.

Bewegung

Angebote müssen auf die Umsetzung der nationalen Bewegungsempfehlungen (z. B. Stärkung der Rückenmuskulatur, Aufbau von Kondition usw.) sowie auf die Reduktion von Erkrankungsrisiken (z. B. Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Stütz- und Bewegungsapparat usw.) abzielen.

Sucht

(Raucherentwöhnung)

Angebote zur Raucherentwöhnung müssen langfristig auf den Rauchstopp abzielen.

Psychische Gesundheit

Angebote müssen darauf abzielen, negative Folgen für die körperliche und psychische Gesundheit aufgrund von chronischen Stresserfahrungen zu vermeiden, indem individuelle Bewältigungskompetenzen gestärkt werden.

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass diese Vorteile allen Arbeitnehmenden oder einer bestimmten Gruppe von Arbeitnehmenden gewährt werden. 

Andere Beiträge und Abgaben

Neben der Einkommensteuer wirkt die Befreiungsbestimmung auch im Bereich der Sozialversicherung, der Kommunalsteuer, des Dienstgeberbeitrags (DB), des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag (DZ) sowie des BV-Beitrages.

Stand: 25. Mai 2025

Bild: New Africa - stock.adobe.com

Über uns: Mit unseren 15 engagierten Mitarbeitern sind wir Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im 1. Bezirk in Wien. Unsere Kanzlei baut auf Wissen von vielen Jahrzehnten auf, von denen unsere Klienten langfristig profitieren. Sie möchten ein unverbindliches Erstgespräch mit uns vereinbaren? Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.